Werkvertrag
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Und was ist, wenn ich die Mängel behebe?
Sie haben ein Unternehmen beauftragt, um Ihre Räumlichkeiten zu renovieren, aber jetzt, nachdem die Arbeiten abgeschlossen sind, haben Sie festgestellt, dass es einige Mängel gibt. Dennoch, obwohl Sie den Bauunternehmer kontaktiert haben, lässt er sich Zeit und kommt nicht, um sie zu reparieren.
In dieser Situation stellt sich die Frage, ob Sie ein anderes Unternehmen anrufen können, um die Mängel zu beheben, und dann den Bauunternehmer auffordern können, Ihnen die Kosten zu erstatten. Kann er das tun?
Nun, wie logisch ist, ist der Bauunternehmer verpflichtet, die Arbeiten gemäß den vereinbarten Bedingungen auszuführen und zudem mit professioneller Sorgfalt. Daher, wenn die Arbeiten Mängel aufweisen (zum Beispiel, wenn die Wasserhähne tropfen, die Lackierung mangelhaft ist usw.), können Sie die Reparatur oder eine Preisminderung für die Renovierung verlangen.
Ebenso ist es auch möglich, eine Entschädigung für die Schäden und Verluste, die aus diesen Mängeln resultieren, zu verlangen (zum Beispiel, wenn Sie das Geschäft einige Tage wegen dieser Probleme schließen mussten).
Dennoch, wenn Sie die Reparatur verlangen, beachten Sie Folgendes:
- Als allgemeine Regel sollten Sie zuerst den Bauunternehmer kontaktieren und ihn auffordern, die Mängel zu beheben; das wird in rechtlichen Begriffen als "Reparatur in natura" bezeichnet.
- Wenn der Bauunternehmer nach dieser Aufforderung die Mängel nicht behebt, können Sie die Reparatur einem Dritten übertragen und die Kosten vom Bauunternehmer verlangen; das wird als "Ersatzreparatur" bezeichnet.
- Die Gerichte sind überwiegend der Meinung, dass der Geschädigte nicht zwischen der "Reparatur in natura" oder der "Ersatzreparatur" wählen kann, da letztere als subsidiär betrachtet wird.
Daher, wenn Sie eine Beschwerde gegen den Bauunternehmer einreichen möchten, ist es am besten, dies auf einem nachweisbaren Weg zu tun (Burofax, Buromail usw.). In dieser Beschwerde sollten Sie die bestehenden Mängel dokumentieren und dem Bauunternehmer eine angemessene Frist setzen, um diese zu beheben. Außerdem sollten Sie ihn darauf hinweisen, dass, wenn er dies nicht tut, Sie einen Dritten beauftragen und ihm anschließend die Kosten in Rechnung stellen werden.
Wenn die Aufforderung keine Wirkung zeigt, können Sie die Kosten für die Reparatur gerichtlich vom Bauunternehmer verlangen. Allerdings müssen Sie vorher ein MASC (angemessenes Mittel zur Streitbeilegung) aufsuchen, da das Gesetz dies als Voraussetzung für die Einreichung einer Klage verlangt.
Unsere Fachleute werden Ihnen helfen und rechtlich beraten, falls Sie Schäden oder Mängel, die der Bauunternehmer in Ihren Räumlichkeiten oder Ihrer Wohnung verursacht hat, geltend machen möchten.
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