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Verbrechen gegen die Verkehrssicherheit

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Überprüfung des Urteils wegen eines Verwaltungsfehlers im Punktestand

Verbrechen gegen die Verkehrssicherheit

Der Oberste Gerichtshof (TS) hat ein außerordentliches Überprüfungsantrag angenommen und hat ein bereits rechtskräftiges Strafurteil aufgehoben wegen eines Verbrechens gegen die Verkehrssicherheit. Der Fall dreht sich um eine einfache Idee, eine Person war verurteilt worden wegen Fahrens, als sie angeblich bereits keine Punkte mehr im Führerschein hatte, aber später erschien ein offizielles Dokument das bewies, dass dieses „Schlüsselstück“ des Urteils falsch war .

Die verurteilte Person war in einem Schnellverfahren wegen eines Verbrechens nach Art.384 StGB verurteilt worden, das unter anderem das Fahren ohne bereits vorhandene Erlaubnis bestraft um dies zu tun (zum Beispiel wegen vollständigem Verlust der Punkte). Das Problem ist, dass das Urteil auf einer Verwaltungsinformation über die Punkte des Führerscheins basierte, die stellte sich als fehlerhaft heraus .

Nach dem Urteil wurde eine Entscheidung der Generaldirektion für Verkehr (DGT) vorgelegt, die bestätigte, dass der Fahrer tatsächlich Punkte hatte und der Führerschein gültig war. Das heißt, das entscheidende Datum das die Verurteilung rechtfertigte (keine Punkte zu haben) war nicht wahr.

Mit diesem "neuen Beweis" wendet der TS Art. 954.1. d LECr an, der es erlaubt rechtskräftige Urteile zu überprüfen wenn relevante Tatsachen oder Beweise auftauchen, die nicht berücksichtigt wurden und die, wenn sie bekannt gewesen wären, das Ergebnis geändert hätten (hier wäre es logisch gewesen, freizusprechen). Außerdem betont der TS, dass die Aufrechterhaltung einer solchen Verurteilung im Widerspruch zur Unschuldsvermutung stünde . Aus all dem erklärt der TS die Nichtigkeit des Urteils das im Schnellverfahren erlassen wurde und hebt die Verurteilung auf.

 

In Verfahren, die aus Tatsachen resultieren, die mit dem Fahren von Kraftfahrzeugen zusammenhängen, stehen unsere Anwälte Ihnen zur Verfügung, um Ihre Interessen zu verteidigen.

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