Partner oder Mitarbeiter?
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Wenn Sie ein Geschäft mit anderen Personen gründen, stellen Sie klar, ob es sich um Partner oder Mitarbeiter handelt.
Sie haben sich entschieden, mit anderen Fachleuten derselben Branche gemeinsam ein Geschäft zu gründen, für das sie beabsichtigen, ein Geschäftslokal zu mieten und die Kosten zu teilen. Aber auch wenn dies auf den ersten Blick wie eine einfache Zusammenarbeit erscheinen mag, können bei einer Verschlechterung der Beziehung und einer Entscheidung zur Trennung Konflikte entstehen.
In solchen Situationen besteht das Risiko, dass einer Ihrer Mitarbeiter behauptet, dass es sich tatsächlich nicht um eine Zusammenarbeit handelte, sondern um eine Gesellschaft, und daher einen Teil der Gewinne einfordert.
Daher sollten Sie, um diese Art von Konflikten zu vermeiden, von Anfang an die Bedingungen klären, die die Beziehung regeln werden, wenn Sie ein Geschäft mit anderen Personen gründen:
- Wenn Sie wirklich gemeinsam ein Geschäft gründen möchten, um die erzielten Gewinne aufzuteilen, gründen Sie eine Handelsgesellschaft (zum Beispiel eine GmbH) und verteilen Sie die Anteile im vereinbarten Prozentsatz. Sie können auch eine bürgerliche Gesellschaft gründen, bei der die Gesellschafter Beiträge leisten müssen, die Teil eines gemeinsamen Fonds sind, und die Gewinne werden unter ihnen aufgeteilt. In diesem Fall und obwohl das Gesetz es nicht verlangt, dokumentieren Sie diese Gesellschaft schriftlich und wie die Gewinnaufteilung erfolgen wird.
- Wenn die Geschäftsidee jedoch Ihre eigene ist und Sie nur die Zusammenarbeit bestimmter Fachleute wünschen, vermeiden Sie die Erfüllung der oben genannten Anforderungen, um zu vermeiden, dass eine bürgerliche Gesellschaft angenommen wird. Zum Beispiel ist es eine interessante Option, mit Ihren Mitarbeitern einen Dienstleistungsvertrag abzuschließen, in dem vereinbart wird, dass Ihre Vergütung (ganz oder teilweise) von der Geschäftsentwicklung abhängt.
Unsere Fachleute werden Sie in allen rechtlichen Fragen unterstützen und beraten, die mit dem Geschäft zusammenhängen, das Sie mit Dritten gründen möchten.
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