Wie man im Falle eines Schadens handeln sollte?
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In Ihrem Unternehmen ist ein Schaden eingetreten, der durch die Versicherungspolice abgedeckt ist…
In Fällen wie diesem müssen der Versicherungsnehmer oder der Versicherte (in diesem Fall Ihr Unternehmen) sorgfältig handeln und die folgenden Verpflichtungen erfüllen:
- Den Schaden innerhalb von maximal sieben Tagen nach Kenntnisnahme des Schadens bei der Versicherung melden (sofern in der Police keine längere Frist angegeben ist). Diese Mitteilung muss über ein Medium erfolgen, das den Nachweis ermöglicht (z. B. Einschreiben, E-Mail mit Lesebestätigung, elektronisch über den privaten oder Kundenbereich usw.). Wenn jedoch nachgewiesen wird, dass die Versicherungsgesellschaft anderweitig Kenntnis vom Schaden hatte, hat dieser Verstoß keine Konsequenzen.
- Alle verfügbaren Informationen zu den Umständen und Folgen des Schadens bereitstellen.
- Die erforderlichen Maßnahmen und Mittel ergreifen, um die Schäden zu minimieren. Zum Beispiel bei Wasserschäden Wasserhähne schließen und potenziell gefährdete Elemente schützen (wie eingesteckte Geräte) und alles, was durch Wasser beschädigt werden könnte. Darüber hinaus werden die Kosten (sofern sie nicht unverhältnismäßig sind) von der Versicherung übernommen.
Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen haftet der Versicherte gegenüber der Versicherung für die entstandenen Schäden und Verluste. Die Versicherung könnte daher nicht die volle Schadenssumme entschädigen oder sogar die Zahlung jeglicher Entschädigung verweigern.
Wir können Ihnen bei der Abwicklung der Schadenmeldung sowie bei allen anderen erforderlichen Schritten mit Ihrer Versicherung helfen, um die entsprechende Entschädigung einzufordern, einschließlich des gerichtlichen Weges.
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