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Missbrauch der ausdrücklichen Vollmacht zur Verfügung über Immobilien

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Der Fall betrifft einen Familienkonflikt , der entsteht, weil ein Vater einem seiner Kinder eine umfassende Vollmacht mit sehr weitreichenden Befugnissen erteilte. Unter anderem erlaubte diese Vollmacht "zu spenden und Spenden anzunehmen" und besagte außerdem, dass sie weit ausgelegt werden sollte , auch in Situationen möglicher Interessenkonflikte und Selbstverträge.

Unter Ausnutzung dieser Vollmacht unterzeichnete das bevollmächtigte Kind eine Schenkungsurkunde für 19 Immobilien zugunsten seiner selbst und seiner Geschwister, zu gleichen Teilen und mit Verzicht auf Pflichtteil , ohne den Vater zu konsultieren. In der Urkunde wurde eine aufschiebende Bedingung aufgenommen, wonach die Schenkung erst nach dem Tod des Vaters wirksam werden würde. Dennoch wurden die Immobilien im Grundbuch eingetragen auf den Namen der Kinder als Begünstigte. als Begünstigte.

Alles geschah in einem Moment der Spannung, der Vater hatte angekündigt, dass er heiraten wollte mit einer Frau, die seit dem Tod seiner Frau in seinem Haus arbeitete und außerdem ein Jahr zuvor ein Testament gemacht hatte , in dem er dieser Frau eine Wohnung hinterließ, seine Kinder als Erben für den Rest benannte. Die Kinder widersetzten sich der Ehe. Jahre später erfuhr der Vater von den Schenkungen. Als er davon erfuhr (durch seinen Anwalt), legte der Vater vor einem Notar Zeugnis ab

, dass er nicht einverstanden war und dass er es nicht gebilligt hatte , widerrief die Vollmachten und reichte eine Klage ein, um die Nichtigkeit der Schenkungen und die Stornierung zu beantragen der Eintragungen. In erster Instanz bekam er nicht Recht, aber das Provinzgericht erklärte die Schenkung für nichtig , ordnete die Stornierung des Eingetragenen und die Rückgabe der Früchte an. Schließlich bestätigt der Oberste Gerichtshof (TS) diese Entscheidung , ordnete die Stornierung des Eingetragenen und die Rückgabe der Früchte an.

Schließlich der Oberste Gerichtshof (OGH) Bestätigen Sie diese Entscheidung , obwohl die Vollmacht formal ausreichen würde, um zu spenden, hindert dies nicht daran, Missbrauch zu erkennen Missbrauch , wenn sie verwendet wird gegen den wirklichen Willen des Vaters, zum eigenen Nutzen (hier der Bevollmächtigte und seine Brüder) und ohne Genehmigung, Einwilligung oder Ratifizierung. Es wird festgestellt, dass der Wille des Vaters umgangen wurde und er ohne die tatsächliche Fähigkeit gelassen wurde, über seine Immobilien zu verfügen.

In Streitigkeiten über Spenden können unsere Fachleute Sie bei der Verteidigung Ihrer Ansprüche und Rechte beraten

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