Verbrechen der Offenbarung von Geheimnissen
KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion
Illegale Aufnahme eines privaten Gesprächs und anschließende Verwendung vor Gericht
Der Oberste Gerichtshof (TS) hat die Verurteilung einer Frau wegen eines Verbrechens der Entdeckung und Offenbarung von Geheimnissen (Art. 197 StGB) nachdem sie heimlich ein privates Gespräch zwischen ihrem Ex-Mann und dem gemeinsamen Sohn aufgezeichnet hat, ein Gespräch, an dem sie nicht teilnahm . Die Vorfälle ereigneten sich während eines Aufenthalts am Strand in Denia, und die Aufnahme wurde gemacht, ohne dass die Betroffenen es bemerkten. Danach reichte die Frau diese Aufnahme in einem Verfahren wegen häuslicher Gewalt ein, um sie gegen ihren Ex-Mann zu verwenden. Alles war zudem auf einer CD enthalten, die der Anzeige beigefügt war.
Die Verurteilung kam von früher, zuerst wurde sie vom Strafgericht verhängt, dann bestätigte sie das Landgericht Alicante, und schließlich legte die Frau beim TS Berufung ein Revision , unter anderem mit der Behauptung Verjährung , Verfahrensprobleme/Anzeige, rechtliche Fehler und dass der Straftatbestand nicht richtig angewendet wurde.
Der BGH weist zurück seine Argumente und lässt eine klare Vorstellung entstehen, eine fremde private Unterhaltung zum Zweck der Entdeckung oder Erlangung von intimen Informationen ist ein Verbrechen , auch wenn das Aufgezeichnete keine „großen Geheimnisse“ oder besonders sensible Daten enthält; es ist nicht erforderlich, dass ein „intensiver Schaden“ nachgewiesen wird oder dass die Intimität tatsächlich beeinträchtigt wurde, damit das Verbrechen als vollendet angesehen wird. Es wird auch die Verjährung abgelehnt, die Verfolgung ab der Anzeige validiert und die Milderung von unzulässigen Verzögerungen nur in ihrer einfachen Form (nicht qualifiziert) aufrechterhält.
Unsere Anwälte garantieren die Verteidigung Ihrer Rechte in Verfahren, die sich aus Tatsachen ergeben, die möglicherweise strafbar sind.
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