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Sozioökonomische Verbrechen

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Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen bei begründetem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten

Sozioökonomische Verbrechen

Der Oberste Gerichtshof (TS) hat einem ehemaligen Manager eines Energieunternehmens Recht gegeben, den das Unternehmen verklagt hatte, weil er Geschäftsgeheimnisse offenbart hatte . Der ehemalige Mitarbeiter hatte Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt, auf die er durch seine Arbeit im Bereich der internen Kontrolle Zugriff hatte. Die Dokumentation erfasste wichtige Zahlungen an Lieferanten von Sicherheitsdiensten und Beträge, die für Diäten und Vergütungen in einem territorialen Beratungsgremium gezahlt wurden.

Im Jahr 2004 legten der Manager und zwei weitere Mitarbeiter einen Teil dieser Dokumente beim Notar ab. Jahre später, als er bereits im Ruhestand war, übergab er einige bei einer Strafuntersuchung über Zahlungen des Unternehmens. Außerdem tauchten in der Presse Übereinstimmungen mit den von ihm aufbewahrten Kopien auf. Das Unternehmen wandte sich an die Gerichte und beantragte, dass wird die Informationen nicht mehr verbreiten , wird alle Dokumente übergeben und das Urteil wird veröffentlicht.

Zunächst betrachteten sowohl das Handelsgericht als auch die Provinzgerichtsbarkeit, dass es illegitim gehandelt hatte. . Unter anderem werteten sie, dass er die Dokumente jahrelang ohne Anzeige aufbewahrt hatte. Der ehemalige Geschäftsführer legte jedoch Berufung beim TS ein und argumentierte, dass das Gesetz über Unternehmensgeheimnisse die Offenlegung von Informationen zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Interesse der Allgemeinheit oder zum Schutz eines legitimen Interesses erlaubt.

Für den TS war entscheidend, ob es gerechtfertigt war, die Dokumente zu erhalten, zu bewahren und offenzulegen - das wurde nicht in Frage gestellt. Der TS stellte fest, dass es war gerechtfertigt sie zu erhalten, sie zu bewahren und sie offenzulegen. Der TS schätzte vernünftige Gründe für den Verdacht gab, die hohen Beträge, eine Notiz, die darauf hinwies, dass sie nicht gescannt werden sollten, und die gemeinsame Hinterlegung beim Notar. Er hielt es auch für verständlich, dass der Arbeitnehmer aus Angst vor Repressalien gewartet hatte, während er weiterhin im Unternehmen tätig war.

Der TS ist der Ansicht, dass vernünftige Verdachtsmomente für tatsächliche oder mögliche Verstöße ausreichten und dass in diesem Fall sowohl die Übergabe von Dokumenten an die gerichtliche Untersuchung als auch deren journalistische Offenlegung geschützt waren. Daher hebt er die vorherigen Entscheidungen auf und weist die Klage des Unternehmens gegen den ehemaligen Geschäftsführer zurück.

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