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Anfechtungsklage wegen Verletzung der Aufteilung durch den benannten Teilungsrechner

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In diesem Fall prüft der Oberste Gerichtshof (TS) eine sehr typische Diskussion in Erbschaften, die auftritt, wenn ein Erbe ein Erbe aufteilt und einer der Erben (oder seine Erben, wenn er bereits verstorben ist) der Meinung ist, dass die Aufteilung ihn klar benachteiligt hat im Wert dessen, was ihm zustand.

Die Geschichte, vereinfacht ausgedrückt, ist folgende: Eine Dame stirbt und in ihrem Testament hatte sie einen Teilungsrechner benannt , um nach ihrem Tod die Aufteilung vorzunehmen (das formale Aufteilen des Erbes). Jahre später führte der Teilungsrechner diese Aufteilung in einem öffentlichen Dokument durch. Dann haben die Kläger die Aufteilung angefochten und behauptet, dass ihnen Güter im niedrigeren Wert zugeteilt wurden als ihnen zustand, und beantragten die Anfechtung wegen "Verletzung um mehr als ein Viertel", was ein Weg ist, um eine Aufteilung anzugreifen, wenn der wirtschaftliche Schaden einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.

Sowohl das Gericht als auch das Berufungsgericht sagten nein, da sie verstanden, dass, da der Testamentsvollstrecker bestimmt worden war von der Testamentsverfasserin ernannt worden war . Anfechtungsklage wegen Verletzung eine Aufteilung

, die direkt vom Testator gemacht wurde, nicht dasselbe ist wie eine Aufteilung, die von einem Testamentsvollstrecker , die von einem Rechnungsprüfer von ihm benannt wurde. Die Teilung des Rechnungsprüfers erfolgt kann angefochten werden durch die Anfechtungsklage wegen Verletzung um mehr als ein Viertel. Die einzige, die von dieser Klage ausgenommen ist, ist die Teilung, die vom Testator selbst vorgenommen wurde (innerhalb der gesetzlichen Grenzen). Deshalb hebt der TS das Urteil des Berufungsgerichts in diesem Punkt auf und gibt den Fall zurück , damit das Berufungsgericht prüfen kann, ob es tatsächlich zu dieser wirtschaftlichen Schädigung bei der Verteilung gekommen ist.

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