Grundbuch
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Amtliche Berichtigung von Registrierungsfehlern in den Einträgen
Die DGSJFP entscheidet über eine mit einem Durchgangsrecht verbundene Ressource, die nachträglich festgestellt wurde, nicht im Register "mitgezogen" wurde, als vor vielen Jahren eine Grundstücksvereinigung durchgeführt wurde.
Der Fall beginnt mit einer privaten Instanz (April 2025) eingereicht von Grundstückseigentümern , die behaupten, dass 1904 auf einem Grundstück ein Durchgangsrecht zugunsten von vier Grundstücken eingetragen wurde . Später, im Jahr 1929, wurde das dienende Grundstück mit anderen zusammengelegt und Teil eines neuen Grundstücks , aber bei dieser Zusammenlegung wurde das Durchgangsrecht nicht auf dem resultierenden Grundstück reflektiert. Im Laufe der Zeit wurde dieses Grundstück geteilt und es entstanden andere. Bei der Feststellung des Registers
, dass das Durchgangsrecht nicht übertragen worden war dass die Knechtschaft nicht übertragen worden war Am Tag begann der Registrator einen Berichtigungsvorgang des Konzeptfehlers. Ein Unternehmen, derzeitiger Grundbuchinhaber von zwei betroffenen Grundstücken, legte Widerspruch ein mit der Begründung, dass es auf der Grundlage des Grundbucheintrags "lastenfrei" erworben habe (abgesehen von anderen Dienstbarkeiten) und dass für eine Änderung dessen entweder seine Zustimmung oder ein Gerichtsbeschluss erforderlich wäre, da die Eintragungen unter dem Schutz der Gerichte stehen.
Die DGSJFP weist die Beschwerde zurück. Sie erinnert daran, dass der Konzeptfehler klar aus den Eintragungen hervorgeht, der Registrator ihn ohne Zustimmung der Beteiligten berichtigen kann. Außerdem weist sie darauf hin, dass die Beschwerde gegen die Eintragung im Grundbuch funktioniert nicht eine Berichtigung zu diskutieren die bereits durchgeführt wurde , eine Angelegenheit, die den Gerichten vorbehalten bleibt.
Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation wie beschrieben befinden, können unsere Fachleute Ihnen die erforderliche rechtliche Unterstützung für eine Lösung bieten, die Ihren Interessen entspricht.
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