Hassverbrechen
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Die diskriminierende Motivation ist ein wesentliches Element für die strafrechtliche Qualifizierung des Verbrechens
Der Oberste Gerichtshof (TS) hat eine Verurteilung wegen Hassverbrechen bestätigt, indem er feststellte, dass in diesem Fall eine klare diskriminierende Absicht vorhanden war und ausreichend, um die Tatsachen gemäß Art. 510 StGB einzuordnen.
Alles geschah in einer Bar, nach einem ziemlich alltäglichen Streit, der Angeklagte forderte einen Euro zurück, den er nicht richtig von einem Automaten zurückbekommen hatte. Von da an eskalierte der Konflikt, der Angeklagte begann rassistische und diskriminierende Beleidigungen gegen den Barbesitzer zu richten, einschließlich Ausdrücken wie „Scheiß-Neger“ , und drohte außerdem damit, ihn zu töten . Die Situation war so ernst, dass er dies sogar vor Polizeibeamten tat. Berichten zufolge trug er auch einen Gegenstand, der eine Waffe zu sein schien und gab vor, sie zu verwenden. Einschüchternde Gesten , was zu seiner Festnahme und der Anzeige des Opfers führte.
Das Berufungsgericht in Valencia hatte ihn bereits wegen Hassverbrechen verurteilt, und der Angeklagte legte Berufung beim Obersten Gerichtshof ein. Der Oberste Gerichtshof bestätigt jedoch das Urteil und erklärt warum: Für den Obersten Gerichtshof handelte es sich nicht nur um eine einzelne Beleidigung "im Affekt", sondern um einen Angriff auf die Würde des Opfers aufgrund seiner Rasse, Hautfarbe und Einwanderer- oder "Nicht-Spanier"-Eigenschaft , was bedeutet, dass eine ausschließende Behandlung impliziert. Der Oberste Gerichtshof betont, dass in einem demokratischen Staat Angriffe aufgrund von "Andersartigkeit" keinen Platz haben und dass solche Äußerungen darauf abzielen, die andere Person in eine "niedrigere Kategorie" zu stellen. Darüber hinaus bestätigt er auch eine Verurteilung wegen leichter Bedrohungen .
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