Sexueller Übergriff auf Minderjährige
KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion
Freispruch des Angeklagten, da die Unschuldsvermutung nicht widerlegt wurde
Ein Mann lebte als Mieter im Haus einer Frau und ihrer minderjährigen Töchter. Der Mutter zufolge soll er ihre 11-jährige Tochter sexuell belästigt haben, indem er ihre Brust berührte, als das Mädchen auf der Toilette war. Außerdem wurde von einem früheren Vorfall gesprochen, bei dem der Angeklagte angeblich ins Badezimmer gegangen war, während die Mädchen duschten, und ihre Genitalien berührt haben soll. An diesem Tag gab es einen Polizeieinsatz nach einem Notruf, und die Mutter ging mit der Tochter zur Polizeiwache, um Anzeige zu erstatten, und bestätigte später ihre Version vor dem Untersuchungsrichter. Trotz der Schwere der Vorwürfe machte das erstinstanzliche Urteil deutlich, dass Berührungen er seine 11-jährige Tochter, laut Anklage, angefasst haben soll, als das Mädchen im Badezimmer war. Außerdem wurde von einer vorherigen Vorfall bei dem, angeblich, der Angeklagte ins Badezimmer ging, während die Minderjährigen duschten und die Genitalien berührt haben soll gesprochen. An diesem Tag gab es Polizeiintervention nach einem Notruf, und die Mutter ging zur Polizeiwache mit der Minderjährigen, um Anzeige zu erstatten, und bestätigte später ihre Version vor dem Richter Ermittler.
Trotz der Schwere der Anschuldigungen machte das erstinstanzliche Urteil deutlich, dass nicht nachgewiesen dass der Angeklagte die sexuelle Übergriffe oder die beschriebenen Berührungen begangen hat, noch die vorherige Episode. Ein Schlüsselfakt ist, dass das Opfer nicht aussagte während des Ermittlungsverfahrens, sie wurde zweimal vorgeladen, aber nicht gefunden, da sie sich an einem unbekannten Ort befand.
Das Provinzgericht bestätigte den Freispruch und hielt zudem die Anklage für leichtsinnig aufgrund des Mangels an Beweisen. Der Oberste Gerichtshof von Katalonien wies die Berufung ebenfalls zurück und bestätigte den Freispruch.
Die Privatanklage ging vor den Obersten Gerichtshof (TS) und argumentierte, dass ein angeblicher Indizienbeweis nicht angemessen bewertet wurde und dass es eine Grundlage für eine Verurteilung gab. Aber der TS wies die Berufung ab, da die Revision nicht dazu verwendet werden kann, die Bewertung des Beweismaterials "wieder zu eröffnen" wenn es ein Freispruchurteil gibt und keine ausreichenden belastenden Beweise vorliegen, um die Unschuldsvermutung zu widerlegen. Das Opfer hat kein "Recht darauf, dass jemand verurteilt wird", sondern auf ein Verfahren mit Garantien und einer begründeten Entscheidung, und warnt davor, die effektive gerichtliche Kontrolle nicht in eine Art "umgekehrte Unschuldsvermutung" umzuwandeln. . Umgekehrte Unschuldsvermutung ”.
Schließlich legt der TS ein Zuständigkeitskriterium nach dem LO 1/2025 fest, die Anweisung von Straftaten gegen die Freiheit und sexuelle Unversehrtheit von Minderjährigen obliegt den Abteilungen für Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, es sei denn, der Fall könnte auch in die Abteilung für Gewalt gegen Frauen passen, in diesem Fall hat letztere Vorrang.
Unsere Anwälte können Ihnen die angemessene Beratung bieten und die Interessenvertretung in Verfahren übernehmen, die aus Handlungen resultieren, die eine Straftat darstellen oder darstellen könnten, wobei stets das Interesse der betroffenen Minderjährigen gewahrt wird.
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