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Verkauf von Vermögenswerten ohne Genehmigung des Vorstands

KI-generierte Übersetzung. Zugriff auf die Originalversion

Was kann unternommen werden, wenn der Administrator Vermögenswerte ohne Erlaubnis verkauft?

Verkauf von Vermögenswerten ohne Genehmigung des Vorstands

Der Administrator der SL, an der Sie beteiligt sind, hat einige Immobilien verkauft, aber Sie sind der Meinung, dass es sich um einen wesentlichen Vermögenswert handelt und daher die vorherige Genehmigung des Vorstands hätte einholen müssen.

Nun, das Gesetz enthält keine Liste dessen, was als wesentliche Vermögenswerte betrachtet wird. Es gibt jedoch zwei Kriterien (die gleichzeitig vorliegen können oder auch nicht), anhand derer bestimmt werden kann, welche Vermögenswerte als wesentlich anzusehen sind: das quantitative und das qualitative Kriterium.

Was das quantitative Kriterium betrifft, so wird vermutet, dass ein Vermögenswert als wesentlich gilt, wenn er gemäß der letzten genehmigten Bilanz mehr als 25 % des Gesamtwerts aller Vermögenswerte der Gesellschaft ausmacht (obwohl es sich um eine Vermutung handelt, die widerlegt werden kann; d. h., es kann die Wesentlichkeit bestritten werden, wenn nachgewiesen wird, dass dieser Wert nicht überschritten wird).

Darüber hinaus wird auch angenommen, dass ein Vermögenswert als wesentlich gilt (qualitatives Kriterium), wenn sein Erwerb, Veräußerung oder Beitrag zu einer anderen Gesellschaft unter anderem folgende Konsequenzen haben kann:

  • Eine wesentliche Veränderung der organisatorischen oder finanziellen Struktur des Unternehmens bewirken.
  • Das effektive Erreichen des Unternehmensgegenstands gefährden.
  • Das Unternehmen in eine Situation der faktischen Auflösung oder Liquidation führen.

Das Gesetz verlangt, dass der Erwerb, die Veräußerung oder der Beitrag zu einer anderen Gesellschaft dieser Art von Vermögenswerten vom Vorstand genehmigt wird. Andernfalls können die Gesellschafter gerichtliche Schritte einleiten, um die Nichtigkeit des Verkaufs zu beantragen oder die Verantwortlichkeit des Administrators je nach den Umständen des konkreten Falls geltend zu machen.

 

Unsere Fachleute werden Sie beraten und Ihnen helfen, die nächsten Schritte zu bewerten sowie die geeignetste gerichtliche Maßnahme in Ihrem konkreten Fall zu bestimmen.

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