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Verwaltungsfehler

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Fälschung von Dokumenten bei der unrechtmäßigen Vergabe öffentlicher Bauaufträge

Verwaltungsfehler

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt das Urteil gegen einen Bürgermeister und andere Beteiligte, die aufgrund einer mündlichen und ohne jegliches rechtliches Verfahren erfolgten unrechtmäßigen Vergabe einen millionenschweren Auftrag für den Bau eines Sportkomplexes in einer Gemeinde in der Region Murcia erhielten.

Kurz gesagt, im Jahr 2003 entschied der Bürgermeister direkt, den Bau des Sportkomplexes zu beauftragen ohne jegliche rechtliche Schritte zu befolgen, es gab keine Vertragsdokumente, öffentliche Ausschreibungen oder Haushaltsmittel. Darüber hinaus hat das beauftragte Unternehmen die gesamte Arbeit untervergeben, was gemäß den Vorschriften ebenfalls nicht erlaubt war. Doch das Schlimmste kam danach, als das Bauvorhaben 2004 abgeschlossen war, wurden alle Arten von gefälschten Dokumenten —Verträge, Zertifikate, Protokolle— erstellt, um vorzutäuschen, dass alles legal abgelaufen sei, um so die Zahlung für das Bauvorhaben zu erhalten und öffentliche Zuschüsse zu erhalten. Der Fall landete vor Gericht, wo das Provinzgericht

den Bürgermeister wegen Verwaltungsfehler und Dokumentenfälschung verurteilte. Der Bürgermeister legte beim OGH Berufung ein und argumentierte, dass es keine ungerechte Entscheidung gegeben habe, da das Bauvorhaben später genehmigt wurde und die Dokumente ordnungsgemäß unterzeichnet wurden, und behauptete, es handele sich nur um Verwaltungsfehler. Der OGH hingegen betrachtet das Geschehene als weitaus gravierender, da es nicht erforderlich war, dass die Entscheidung schriftlich festgehalten wurde, es genügte, dass sie rechtliche Auswirkungen hatte und in Kenntnis ihrer Ungerechtigkeit getroffen wurde. Darüber hinaus betont er, dass die Dokumente nachträglich erstellt wurden, mit voller Absicht, zu betrügen und öffentliche Gelder unrechtmäßig zu erhalten. Somit weist der OGH die Berufung zurück und bestätigt das Urteil gegen alle Beteiligten. Unsere Anwälte können Ihnen die angemessene Beratung bieten und Ihre Interessen in Verfahren verteidigen, die sich aus Handlungen ergeben, die strafbar sind oder strafbar sein könnten. Mit voller Absicht, um zu täuschen und öffentliche Gelder unrechtmäßig zu erlangen. So lehnt der TS die Berufung ab und bestätigt die Verurteilung aller Beteiligten.

Unsere Anwälte können Ihnen die angemessene Beratung bieten und die Verteidigung Ihrer Interessen in Verfahren, die aus Handlungen resultieren, die eine Straftat darstellen oder darstellen könnten, ausüben.

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