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Hypothekendarlehen

Gültigkeit der Eröffnungsgebühr bei Erfüllung der geforderten Transparenzanforderungen

Hypothekendarlehen

Das Provinzgericht (AP) hat einen Fall entschieden, in dem die Kunden einer Bank die Annullierung der Eröffnungsgebühr forderten, die ihnen bei Unterzeichnung des Hypothekendarlehens berechnet wurde. Die Kunden behaupteten, dass diese Gebühr missbräuchlich s war, und baten die Bank um Rückerstattung des Geldes, das sie für diesen Zweck bezahlt hatten. Sowohl das erstinstanzliche Gericht als auch das AP haben der Bank in diesem Punkt jedoch Recht gegeben.

Das Gericht erklärt, dass die Eröffnungsgebühr kein wesentlicher Bestandteil des Vertrags ist, aber überprüft werden kann, um zu sehen, ob sie transparent ist und nicht missbräuchlich. In diesem konkreten Fall hält das AP die Klausel, die die Eröffnungsgebühr festlegt, für den gesetzlich geforderten Transparenzanforderungen entspricht. Das bedeutet, der Vertrag erklärte klar, wie viel, wann und warum erhoben werden sollte, und außerdem deckte die Gebühr alle mit der Studie, Genehmigung und Abwicklung des Darlehens verbundenen Kosten in einer einzigen Zahlung ab. Transparenzanforderungen des Gesetzes. Das bedeutet, der Vertrag erklärte klar, wie viel, wann und warum gezahlt werden sollte, und die Provision umfasste alle mit der Studie, Genehmigung und Abwicklung des Darlehens verbundenen Kosten in einer einzigen Zahlung.

Das Gericht weist auch darauf hin, dass keine Überlappung mit anderen Gebühren besteht, der Betrag nicht unverhältnismäßig ist und die mit dieser Gebühr bezahlten Dienstleistungen gut begründet sind. Aus all diesen Gründen weist das Berufungsgericht die Klage der Kunden ab und bestätigt die Entscheidung des Gerichts, die Gültigkeit der Eröffnungsgebühr in diesem Fall aufrechtzuerhalten.

Wenn Sie von einer ähnlichen Situation betroffen sind, stehen wir Ihnen für alle Fragen zur Verfügung, die in dieser Hinsicht auftreten können.

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